Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Firma INTERNORMEN Technology GmbH Friedensstrasse 41, D-68804 Altlussheim
- Geltungsbereich
- Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen an uns gelten diese allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Geschäftsbedingungen wiedersprechen, gelten nur insoweit wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
- Im Fall das der Lieferant mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, ist darauf in schriftlicher Form hinzuweisen. Wir behalten uns in diesem Fall vor unsere Bestellung zu wiederrufen ohne dass deswegen gegen uns irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.
- Angebote
- Angebote bedürfen der Schriftform und sind kostenlos abzugeben. Alle Vorbereitungskosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
- Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Modelle, Werkzeuge und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeleitet werden. Sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, sind sie ohne Aufforderung kostenlos zurückzusenden.
- Erzeugnisse, welche nach von uns entworfenen Unterlagen, nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen, oder nachgebauten Werkzeugen, angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden.
- Der Lieferant ist verpflichtet die vorgenannten Gegenstände unentgeltlich zu pflegen und vorkommenden, normalen Verschleiß zu beheben.
- Bestellungen und Aufträge
- Unsere Aufträge, Bestellungen, Änderungen und Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schriftform.
- Der Lieferant hat die Bestellung/Änderung unverzüglich zu bestätigen, mit Angabe des Sachbearbeiters und der Bestellnummer. Wir sind berechtigt unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, falls uns innerhalb von 10 Tagen – gerechnet vom Eingang der Bestellung/Änderung – keine ordnungsgemäße Bestätigung vorliegt, ohne dass der Lieferant daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.
- Lieferung, Fristen und Fristüberschreitungen
- Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung von uns, zu den vereinbarten Terminen. Der Lieferant zeigt Änderungen der Termine unverzüglich und in schriftlicher Form an.
- Wir behalten uns vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Lieferant mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden.
- Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Hält der Lieferant einen Liefertermin nicht ein, oder überschreitet er wiederholt die in unseren Liefereinteilungen angegebenen Termine, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Die uns durch einen Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung, entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
- Wir sind berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.
- Falls der Lieferant Schwierigkeiten in der Fertigung oder Materialbeschaffung voraussieht, muß er uns unverzüglich benachrichtigen, auch wenn vom Lieferanten unbeeinflußbare Umstände eintreten, welche eine Termingemäße Lieferung in vorgeschriebener Qualität hindern könnten.
- Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.
- Der Lieferant hat unsere Versandvorschriften und die des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer und Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.
- Bei den Lieferungen oder Leistungen die auf unserem Betriebsgelände erbracht werden, ist der Lieferant verpflichtet die Hinweise zur Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz für Betriebsfremde in der gültigen Fassung einzuhalten.
- Verpackung und Versand
- Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in handelsüblicher Einweg-Standardverpackung. Die Verpackungskosten trägt der Lieferant.
- Bei Mehrweg-Verpackungen hat der Lieferant die Verpackung leihweise zur Verfügung zu stellen; die Rücksendung erfolgt auf die Kosten und das Risiko des Lieferanten.
- Die Vorschriften des jeweiligen Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs sind zu beachten. Für Schäden infolge mangelhafter Verpackung haftet der Lieferant.
- Die Versandpapiere und Versandanzeigen sind mit den von uns vorgeschriebenen Geschäftszeichen zu versehen. Nach Versand der Ware durch den Lieferant sind zweifach ausgefertigte Versandanzeigen an uns einzusenden, die die genaue Bezeichnung, die Menge, das Gewicht (brutto und netto), die Art und die Verpackung der Ware oder des Gegenstandes zu enthalten haben.
- Falls zu einer Lieferung die verlangten Versandpapiere nicht rechtzeitig zugestellt werden bzw. obige Angaben in den Versandpapieren und Versandanzeigen fehlen, so lagert die Ware bis zur Ankunft der Versandpapiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.
- Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Softwareprodukten muss auch die vollständige Dokumentation mitgeliefert sein, und bei speziell für uns erstellten Softwareprodukten ist auch das Quellformat zu liefern.
- Abnahme, Eigentumsrechte und Gefahrübergang
- Der Lieferant sichert zu, daß die Ware unterbreiteten Pflichtenheften und einschlägigen Normen entspricht.
- Zu Mehr- oder Minderlieferungen ist der Lieferant nicht berechtigt. Besteht eine Liefereinteilung, sind wir lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Mengen abzunehmen. Wir sind berechtigt, Lieferungen, die vor dem vereinbarten Termin erbracht werden, auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder Lagerkosten zu berechnen.
- Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle und Qualitätsprüfung ermittelten Werte verbindlich.
- Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Lieferanten, die eine Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme. Entsprechendes gilt für die Lieferfrist, falls derartige Umstände unter den gleichen Voraussetzungen in der Sphäre des Lieferanten auftreten.
- Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung an uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
- Die Gefahr geht auf uns über, wenn die Lieferung am Erfüllungsort ordnungsgemäß übergeben und abgenommen worden ist.
- Preise, Rechnungen und Zahlungen
- Die in unserer Bestellung angegebenen Preise sind bindend und schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den vom Lieferant zu erbringenden Leistungen und Lieferungen ein.
- Diese Preise verstehen sich frei unserem Werk und beinhalten die Verpackungen, Materialzeugnisse nach gültigen Normen, Ursprungszeugnisse und sonstige Zulassungen.
- Rechnungen sind uns mit separater Post, in zweifacher Ausführung, einzureichen und sollen die Bestellnummer, Name des Sachbearbeiters, Lieferanschrift, Liefermenge und Preis enthalten. Rechnungen bei welchen dies nicht der Fall ist werden nicht fällig.
- Die Zahlung erfolgt in Zahlungsmitteln unserer Wahl nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto oder bis 30 Tagen netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem vereinbarten Liefertermin.
- Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zu verweigern.
- Import und Exportbestimmungen
- Bei Lieferungen und Leistungen die aus einem der EU-Länder erfolgen ist die EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
- Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant trägt die Kosten für Überprüfungen durch die Zollbehörde, sowie erforderliche amtliche Bestätigungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
- Der Lieferant ist verpflichtet uns über Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprunglands der Waren und Dienstleistungen schriftlich zu informieren.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistungspflichten des Lieferanten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
- Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen bzw. mangelhafte Leistungen sind zu wiederholen. Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung.
- Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Waren zu verlangen. In dringenden Fällen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.
- Die Ersatzlieferung hat fracht- und verpackungsfrei zu erfolgen. Rücksendungen unbrauchbarer Ware erfolgt für uns fracht- und verpackungsfrei.
- Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferant im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
- Falls der Lieferant den Mangel innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht beseitigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadensersatz fordern.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der der Leistungsgegenstand wegen Vorliegens von Mängeln nicht genutzt werden kann. Sie beginnt mit der Inbetriebnahme. Bei Ersatzlieferungen beginnt eine neue 12-monatige Frist.
- Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Unsere Mangelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels erfolgen.
- Stellt sich die Fehlerhaftigkeit eines gelieferten Gegenstandes erst nach Einbau in einen von uns hergestellten Gegenstand heraus, so hat uns der Lieferant während der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen Kosten der Schadensbehebung zu erstatten.
- Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei die Dritte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels eines vom Lieferanten gelieferten Produkts gegen uns erheben könnten. Der Lieferant versichert, daß Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
- Sofern wir dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen werden, erstattet uns der Lieferant die Kosten die durch eine damit verbundene Rechtsverfolgung entstehen.
- Aufrechnung und Abtretung
- Der Lieferant ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
- Die Abtretung der dem Lieferanten gegen uns zustehenden Ansprüche ist ausgeschlossen, außer wir haben ihr vorher in schriftlicher Form zugestimmt.
- Stornierung
- Wir sind berechtigt die Ausführungen von Bestellungen zu stornieren, und tragen die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten soweit der Lieferant diese nachweisen kann und über diese eine Rechnung stellt.
- Mit der Bezahlung gehen ans uns alle bis zur Stornierung gefertigten oder beschafften Produkte in unser Eigentum über und werden vom Lieferanten ans uns geliefert.
- Geheimhaltung und Vertraulichkeit
- Der Lieferant ist verpflichtet alle nicht offenkundigen Einzelheiten, insbesondere über Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben – und das während und nach Beendigung des Auftrags.
- Der Lieferant erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen verarbeitet werden.
- Der Lieferant ist nicht berechtigt unsere Firma oder unsere Marken zu benutzen.
- Sonstiges
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unserer Firma.
- Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht; wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem Sitz zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
INTERNORMEN Technology GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand: Oktober 2010
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